KIT NEWSLETTER - AUSGABE 21 | Februar 2024

20/2/2024
Publikationen

Wer nicht (mehr) urteilsfähig ist, kann keine rechtsgültigen Verträge schliessen oder einseitige Verfügungen wie beispielsweise ein Testament erlassen. Tut man es dennoch, sind die Verfügungen und Verträge nichtig. Eine weitreichende Konsequenz, die besonders im Erbrecht regelmässig dafür sorgt, dass die Urteilsfähigkeit zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens wird.

Für weitere Auskünfte und Beratung stehen Ihnen unsere Experten Florian Schneider und Rebekka Oehninger gerne zur Verfügung.

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