Das Bundesgericht hat in BGE 146 III 203 vom 20. Mai 2020 entschieden, dass das Kind im Verfahren angehört werden muss, aber nur einmal im gesamten Verfahren. Eine alternierende Obhut kommt nicht in Frage, wenn ein Elternteil unregelmässig Schicht arbeitet. Schliesslich muss ein Prozesskostenvorschuss immer zurückerstattet werden, ausser es wäre unbillig, z.B. wegen sehr ungleicher finanzieller Verhältnisse.
Hier geht's zum aktuellen KIT-Blog.