Vortrag von Rechtsanwältin Rebekka Oehninger und Steuerexperte Andreas Käppeli zur Unternehmensnachfolge im Erb- und Steuerrecht
In der neusten FamPra.ch (1/2023) ist der Fachbeitrag von Andrea Schmoker und Evelyn Roduner zum Thema "Hinzurechnung nach Art. 208 ZGB" erschienen.
Superlativ: Beste Stimmung mit dem tollsten Team bei schönstem Wetter an unserem KIT-Team-Winterausflug 2023!
Mit Freude dürfen wir mitteilen, dass Rechtsanwalt Patrick Arnold seine Ausbildung zum Mediator erfolgreich abgeschlossen hat.
Letzte Woche traf sich die Winterthurer Anwaltschaft zum Relaunch des Jöggeliturnier bei uns im Roten Turm. Wir blicken auf einen äusserst gelungenen Abend und eine tolle Stimmung zurück.
Drei Jahre konnten wir jetzt kein Turnier mehr durchführen, jetzt geht es wieder los: Auf zum 4. Kick <it>! Wir laden traditionell die gesamte Winterthurer Anwaltschaft, Richterschaft und Notare zum Jöggeliturnier bei uns ein. Wir freuen uns auf einen heiteren und geselligen Abend.
Unser Teamausflug führte uns nach Davos, wo wir am ersten Tag eine grössere Wanderung absolvierten, es uns im Hotel gut gingen liessen und am Tag darauf mal eher ruhig mal eher aktiv das Wochenende ausklingen liessen. Fazit: ein grossartiges Wochenende mit einem noch grossartigeren Team!
RAin Evelyn Roduner durfte dem ZAV "3 Fragen an..." beantworten - viel Spass beim Lesen!
Beste Stimmung, neue Streckenrekorde, geselliges Beisammensein - und all das unfallfrei an unserem KIT-Team-Skitag 2022
Wir gratulieren Andrea Schmoker und Evelyn Roduner ganz herzlich zum Titel "Fachanwältin SAV Familienrecht".
Mit Urteil vom 9. Juni 2023 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Entscheid der Vorinstanz, welcher die gemeinsame elterliche Sorge angeordnet hat, nichtig sei, da die Mutter lediglich als gesetzliche Vertreterin des Sohnes (Klägers) und nicht als Partei ins Verfahren einbezogen worden ist.
Das neue Aktienrecht tritt per 1. Januar 2023 in Kraft – es gibt viel Nützliches, wenig Revolutionäres zu entdecken.
Der handgeschriebene Vorsorgeauftrag hat den Vorteil, dass er günstiger ist. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Notar an. Viele Personen wollen aber auf Nummer sicher gehen und entscheiden sich deshalb für den öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag. Doch Vorsicht, auch ein öffentlich beurkundeter Vorsorgeauftrag ist nicht per se rechtsgültig! Dies zeigt ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts vom 29. März 2022.
Mit Urteil vom 20. April 2022 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Lebenshaltungskosten der Mutter gedeckt seien, wenn ihr neuer Ehemann seinen Beitrag für den Unterhalt der Familie (hauptsächlich) durch Geldzahlungen erbringe und die Ehefrau (hauptsächlich) den Haushalt besorge und das gemeinsame Kind betreue. Folglich habe sie kein Manko, welches über den Betreuungsunterhalt auszugleichen wäre.
Im Entscheid 5A_568/2021 vom 25. März 2022 hat das Bundesgericht entschieden, dass gemeinsame Kinder nicht (mehr) per se zur Annahme einer lebensprägenden Ehe führen. Damit wird der Begriff der lebensprägenden Ehe weiter eingeschränkt, was zur Folge hat, dass für den nachehelichen Unterhalt auf den vorehelichen Standard abgestellt wird.
Die Praxis zeigt, es ist nicht so einfach, eine Betreibung zu löschen. Das bestätigen nun auch Bundesgerichtsurteile: Eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung und Tipps zum Vorgehen bei Schikane-Betreibungen.
Nachdem das Bundesgericht Anfang des Jahres 2021 wegweisende Entscheide zum Unterhaltsrecht gefällt hat, hat es im Laufe des Jahres 2021 vor allem die Rechtsprechung zum Kindesunterhalt präzisiert. Es entschied, dass Kinder immer am guten Lebensstandard der Eltern teilhaben dürfen und dass im Kindesunterhalt auch ein Anteil für die Steuern berücksichtigt werden muss.
Im publizierten Entscheid BGE 147 III 209 hat das Bundesgericht entschieden, dass nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft das Recht des Kindes besteht, weiterhin Kontakt zum Ex-Partner seines Elternteils zu haben. Voraussetzung ist eine enge Beziehung, welche bei sozialer Elternschaft gegeben ist.
Im Entscheid 4D_76/2020 vom 2. Juni 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Regeln des vereinfachten Verfahrens gelten, wenn die Schlichtungsbehörde die Sache entscheiden darf. Dies gilt bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000. Die Schlichtungsbehörde muss die Verfahrensgarantien gewähren, aber nicht den Sachverhalt ermitteln. Beweisverfahren und Schriftenwechsel sind nicht zulässig.
In BGE 147 III 73 stellt das Bundesgericht klar, dass sich eine kranke, arbeitslose Person nur auf die Vermutung, sie hätte ohne Krankheit eine Arbeit zum gleichen Lohn, berufen kann, wenn sie vor der Kündigung krank geworden ist.