KIT-Blog: Nachehelicher Unterhalt: Aufgabe der «45er-Regel»

7/6/2021
Publikationen

Das Bundesgericht hat im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_104/2018 vom 2. Februar 2021 seine Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt aufgegeben, wonach ab Erreichen des 45. Altersjahres die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für den bis dahin nicht erwerbstätigen Ehegatten unzumutbar ist und deshalb der andere Ehegatte nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Neu muss jeder Ehegatte nach der Scheidung für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen.

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