Hier geht es zur entsprechenden Medienmitteilung der FDP des Kantons Zürich: https://www.fdp-zh.ch/medienmitteilung-pool/nationalratswahlen-2019-fdp-kanton-zuerich-tritt-mit-starken-persoenlichkeiten-an?id=46796
Drei Jahre konnten wir jetzt kein Turnier mehr durchführen, jetzt geht es wieder los: Auf zum 4. Kick <it>! Wir laden traditionell die gesamte Winterthurer Anwaltschaft, Richterschaft und Notare zum Jöggeliturnier bei uns ein. Wir freuen uns auf einen heiteren und geselligen Abend.
Unser Teamausflug führte uns nach Davos, wo wir am ersten Tag eine grössere Wanderung absolvierten, es uns im Hotel gut gingen liessen und am Tag darauf mal eher ruhig mal eher aktiv das Wochenende ausklingen liessen. Fazit: ein grossartiges Wochenende mit einem noch grossartigeren Team!
Der handgeschriebene Vorsorgeauftrag hat den Vorteil, dass er günstiger ist. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Notar an. Viele Personen wollen aber auf Nummer sicher gehen und entscheiden sich deshalb für den öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag. Doch Vorsicht, auch ein öffentlich beurkundeter Vorsorgeauftrag ist nicht per se rechtsgültig! Dies zeigt ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts vom 29. März 2022.
Mit Urteil vom 20. April 2022 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Lebenshaltungskosten der Mutter gedeckt seien, wenn ihr neuer Ehemann seinen Beitrag für den Unterhalt der Familie (hauptsächlich) durch Geldzahlungen erbringe und die Ehefrau (hauptsächlich) den Haushalt besorge und das gemeinsame Kind betreue. Folglich habe sie kein Manko, welches über den Betreuungsunterhalt auszugleichen wäre.