KIT NEWSLETTER - AUSGABE 15 | Januar 2021

15/1/2021
Publikationen

Seit 1. Januar 2021 gibt es einen Betreuungsurlaub. Wer zu Hause bleibt und kranke Angehörige pflegt, bekommt trotzdem Lohn vom Arbeitgeber. Ab 1. Juli 2021 gibt es zudem einen Betreuungsurlaub für Eltern, wenn sie ihre kranken Kinder betreuen müssen. Sie bekommen während 14 Wochen weiterhin Lohn bezahlt. Die Voraussetzungen und Einzelheiten beschreiben wir in unserem Newsletterbeitrag.

Im Kurzbeitrag beantworten wir Ihnen die Frage, wie man Kindesunterhalt berechnet. Das Bundesgericht hat diese Frage kürzlich geklärt und eine schweizweit einheitliche Berechnungsmethode geschaffen. Wie diese aussieht, lesen Sie bei uns.

Bei weiteren Fragen zu diesen Themen stehen unsere Expertinnen (Nicole Burri und Annekatrin Wortha) gerne Red' und Antwort.

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