Vortrag von Rechtsanwalt Florian Schneider am Podiumsanlass des Zürcher Anwaltsverbands mit 1'450 Besuchern

15/3/2017
Aktuelles

Unter dem Titel „Plötzlich urteilsunfähig! – Vorsorgeaufträge für Jung und Alt“ führte der Zürcher Anwaltsverband am 14. März 2017 im Casinotheater Winterthur und am 15. März 2017 im Kongresshaus Zürich ein öffentliches Podium durch. 

Drei ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der persönlichen Vorsorge und des Erbrechts beleuchteten die sehr aktuelle Thematik Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung aus verschiedenen Perspektiven. Die Rechtsanwälte zeigten auf, wie mittels Vorsorgeauftrag in den drei Bereichen Personensorge, Vermögenssorge sowie Rechtsvertretung vorgesehen sinnvoll vorgesehen werden kann, wer im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit wie für einen handeln soll.  

Rechtsanwalt Florian Schneider als unser Erbrechtsspezialist referierte zum Thema Vorsorgeauftrag, indem er typische Praxisbeispiele beleuchtete und wertvolle Tipps zur Abfassung von Vorsorgeaufträgen gab. Im Anschluss an den Vortrag moderierte er die Podiumsdiskussion unter den Anwälten. Zuletzt standen die Partner Evelyn Roduner und Florian Schneider als Vertreter der Kanzlei im Turm AG mit weiteren Anwälten den Rechtsuchenden bei Fragen zur Verfügung.

Die beiden Veranstaltungen stiessen auf sehr grosses Interesse: Rund 450 Interessierte in Winterthur sowie rund 1'000 in Zürich nutzten die beiden Publikumsanlässe. 

Wir haben uns gefreut, vom Zürcher Anwaltsverbands für einen derartigen Grossanlass engagiert worden zu sein, um dieses Thema von äusserst grosser praktischer Bedeutung beleuchten zu dürfen.

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