KIT-Blog: Kindesunterhalt

8/2/2021
Publikationen

Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid vom 11. November 2020 die Methode zur Berechnung des Kindesunterhaltes festgelegt: Der Kindesunterhalt ist anhand des konkreten Bedarfes des Kindes zu berechnen. Auf pauschale Beträge wie in der Zürcher Tabelle oder den SKOS-Richtlinien darf nicht mehr abgestellt werden. Es besteht eine Liste an Ausgaben, die berücksichtigt werden dürfen. Hobbies und Ferien zählen nicht dazu. Ferner hat das Bundesgericht eine Reihenfolge bestimmt, nach welcher die Familienmitglieder wie viel Unterhalt bekommen, falls die finanziellen Verhältnisse eng sind. Auch für den umgekehrten Fall – dass mehr Geld da, als ausgegeben werden konnte – hat das Bundesgericht entschieden, was zu tun ist.

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