KIT-Blog: Parteien können nicht auf Schlichtungsverfahren verzichten

16/11/2020
Publikationen

Das Bundesgericht hat in BGE 146 III 185 entschieden, dass die Parteien bei Streitigkeiten mit einem Streitwert von unter CHF 100'000 ein Schlichtungsverfahren durchführen müssen, auch wenn sie dies beide nicht wollen.

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